EFA26: Bürokratischer Rückschlag bei der Ligagründung - Bildmarke von EU-Behörde EUIPO abgelehnt
- A.T.

- vor 24 Stunden
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Düsseldorf - RP · Noch bevor die neue Football-Liga richtig an den Start geht, kassiert sie einen bürokratischen Dämpfer der europäischen Regelhüter. Die Begründung in dem betreffenden Fall ist deutlich und stellt der EFA kein wirklich gutes Zeugnis aus.
Wenn die European Football Alliance (EFA) 2026 an den Start gehen will, dann muss sie sich offenbar ein neues Logo verpassen. Die Anmeldung der Bildmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) wurde nämlich am 23. Oktober 2025 zurückgewiesen.
Die Begründung in dem öffentlich einsehbaren Schreiben des Amtes lautet so:
„Das von Ihnen angemeldete Zeichen enthält einen Bestandteil, bestehend aus einer Nachahmung im heraldischen Sinn einer Flagge, die gemäß Artikel 6ter der Pariser Verbandsübereinkunft unter QO188 geschützt ist.“
Beim Blick auf das EFA-Logo – einem Football umringt von zwölf Sternen – kommt man schnell darauf, um welche Flagge es geht: die Europaflagge. Die ist bekanntlich blau mit zwölf goldenen Sternen, die in einem Kreis angeordnet sind.
EFA versäumt es, Stellung zu beziehen
Die EFA hatte den entsprechenden Antrag am 2. Juli 2025 gestellt. Anmelderin war die PG Football s.r.o. aus Prag (Anm.: Mason Parker, 100% Owner der Prague Lions), als Repräsentant wird Rhein Fires ehem. Gesellschafter Martin Wagner aufgeführt, der die Franchise mittlerweile verlassen hat. Das EUIPO machte dem Schreiben mit der Zurückweisung zufolge bereits am 11. August auf das „Eintragungshindernis“ aufmerksam, doch
„die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen bzw. eine Genehmigung einzureichen“.
Dementsprechend hat das EUIPO nun entschieden, den Antrag zurückzuweisen. Zwei Monate hat die EFA Zeit, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen, was wieder eine Gebühr in Höhe von 720 Euro kosten würde. Schon die Anmeldung, die zehn Klassen umfasst, müsste laut EUIPO-Gebühren 2.100 Euro gekostet haben.
Grundsätzlich ist es übrigens ohne schriftliche Genehmigung erlaubt, die Europaflagge bildlich zu verwenden. Es gibt aber Ausnahmen. Und das, was die EFA hier vorhatte, ist ohnehin raus, wie die EU und der Europarat vereinbart haben:
„Die Eintragung des EU-Emblems oder einer heraldischen Nachahmung als Warenzeichen oder als ein sonstiges geistiges Eigentumsrecht ist nicht möglich.“
Anm.: Irgendwie kann man sich des Eindruckes nicht erwerhen, dass hier nicht sehr professionell oder gemeinsam agiert wurde. Man darf gespannt sein, wann Berichte über Einigungenn geschrieben werden können und Ligaseitig Nägel mit Köpfen gemacht werden.
A.T.
(Quelle: Rheinische Post - Stefan Janssen)





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