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ELF: Vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren vom Amtsgericht Hamburg bestätigt

  • Autorenbild: A.T.
    A.T.
  • vor 6 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit
  • Der Geschäftsbetrieb der European League of Football GmbH läuft uneingeschränkt weiter

  • Die ELF hält an ihrem Saisonplan fest und wird den Spielplan bis Ende Februar bekannt geben

  • Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden sind gesichert

  • Die Geschäftsführung bleibt im Amt und wird von Restrukturierungsexperten unterstützt


Die European League of Football GmbH (ELF) hat beim zuständigen Amtsgericht Hamburg die Einleitung eines vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens beantragt. Dieses wurde bereits per Gerichtsbeschluss bestätigt.

Anm.: Ein entsprechender Eintrag konnte beim Insolvenzregister am Amtsgericht Hamburg (noch) nicht gefunden werden!

Ziel ist es, die ELF bei laufendem Geschäftsbetrieb wirtschaftlich neu auszurichten und finanziell gestärkt in die Zukunft zu führen. Auf diese Weise soll die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Liga gesichert werden. In den vergangenen Wochen wurde bereits ein umfassendes Restrukturierungskonzept erarbeitet, das nun im Rahmen des Verfahrens umgesetzt wird.



„Wichtiger Schritt in die richtige Richtung“

Zudem laufen bereits sehr konstruktive Gespräche mit Investoren, die im Zuge des Verfahrens nun intensiviert werden. Der Spielbetrieb für die kommende Saison ist weiterhin geplant, der Spielplan wird in Kürze veröffentlicht.

Zeljko Karajica, CEO der ELF:

„Das Verfahren ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: Es ermöglicht uns, die ELF langfristig zu stärken und gibt uns die Zeit, die notwendigen Gespräche sowohl mit unseren Partnern als auch mit den Teams zu führen. Die Fans können sich auf eine spannende Saison freuen. Ich danke unseren Mitarbeitenden schon jetzt für ihr Vertrauen.“

Der Vorteil dieser Verfahrensart liegt darin, dass der Geschäftsbetrieb – und damit auch der Spielbetrieb – uneingeschränkt fortgeführt werden kann. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden sind im vorläufigen Verfahren durch das sogenannte Insolvenzgeld gesichert. Anschließend werden sie wieder vom Unternehmen selbst übernommen.

Die Restrukturierung wurde notwendig, da geplante Kapitalmaßnahmen nicht wie vorgesehen umgesetzt werden konnten und somit die finanzielle Grundlage für die anstehenden Schritte fehlte.


„Wirtschaftliche Basis der ELF langfristig stärken“

Das Verfahren wird von einem Team erfahrener und renommierter Restrukturierungsexperten begleitet. Die Geschäftsführung bleibt regulär im Amt. Thorsten Petersen, Partner, Geschäftsführer und Rechtsanwalt bei WallnerWeiß, übernimmt die Rolle des Generalbevollmächtigten.

„Die Eigenverwaltung gibt Unternehmen die Möglichkeit, notwendige Veränderungen in einem rechtlich geschützten Rahmen selbstbestimmt voranzutreiben. Gemeinsam mit der Geschäftsführung werden wir nun die erarbeiteten Maßnahmen gezielt umsetzen, um die wirtschaftliche Basis der ELF langfristig zu stärken.“
RA Thorsten Petersen, Screenshot ©️ LinkedIn
RA Thorsten Petersen, Screenshot ©️ LinkedIn

Andreas Romey, Partner und Rechtsanwalt bei ECKERT, wurde vom Gericht zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Er erklärt:

„In meiner Funktion als vorläufiger Sachwalter werde ich eng mit dem Restrukturierungsteam zusammenarbeiten und sicherstellen, dass die Interessen aller Beteiligten, insbesondere der Gläubiger, gewahrt bleiben. Ziel ist es, die geplante Restrukturierung konstruktiv zu begleiten und gemeinsam die Zukunftsfähigkeit der ELF zu sichern.“
RA Andreas Romey, Screenshot ©️ LinkedIn
RA Andreas Romey, Screenshot ©️ LinkedIn

Die Mitarbeitenden wurden bereits über die Einleitung des Verfahrens informiert.


A.T.


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